Besondere Nutzungsbedingungen für Vertragsschlüsse über Beratungsdienstleistungen seitens der TrageberaterInnen
§ 1 Allgemeines
(1) Wir gewähren den TrageberaterInnen das Recht, unsere Plattform gemäß nachfolgenden besonderen Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Besondere Nutzungsbedingungen für TrageberaterInnen“) zum Einstellen von Beratungsdienstleistungsbeschreibungen zum Thema Trageberatung, Entgegennahme von Buchungsanfragen nebst Abschlüssen mit etwaigen Interessenten zu nutzen.
(2) Für die Einstellung von Beratungsdienstleistungsbeschreibungen nebst etwaiger Entgegennahme von Buchungsanfragen gelten zwischen uns und den TrageberaterInnen vorliegende Besondere Nutzungsbedingungen für TrageberaterInnen in Ergänzung zu unseren Allgemeinen Nutzungsbedingungen, soweit im Einzelfall nichts anderes geregelt ist. Bei Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Nutzungsbestimmungen und den Besonderen Nutzungsbedingungen für TrageberaterInnen gelten vorrangig die Besonderen Nutzungsbedingungen für TrageberaterInnen. Anderen abweichenden Geschäftsbedingungen der TrageberaterInnen wird ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Persönliche Voraussetzungen der Einstellung von Beratungsdienstleistungsbeschreibungen, Ausschluss von Verbrauchern als TrageberaterInnen
(1) Das Einstellen von Beratungsdienstleistungsbeschreibungen ist nur bei unternehmerischem Handeln i.S.d. § 14 BGB, nicht jedoch für Verbraucher (§ 13 BGB) möglich.
(2) Vor der Freischaltung der ersten Beratungsdienstleistungsbeschreibung bedarf es des Uploads eines Ausbildungsnachweises seitens des/der TrageberaterIn in ihrem Account. Zudem bedarf es des Abschlusses einer Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (vgl. Artikel 28 ff. DS-GVO), welche Sie in Ihrem Account vorfinden, da wir im Rahmen der Vertragsdurchführung etwaige Buchungsanfragen Dritter für Sie verarbeiten müssen. Anderenfalls ist die Freischaltung von Beratungsdienstleistungsbeschreibungen für Buchungsanfragen nicht möglich.
(3) Die TrageberaterInnen sind zudem verpflichtet sich mindestens einmal je Kalenderjahr fortzubilden und über eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von 5 Mio. zu verfügen.
Liegen die jeweiligen Fortbildungsnachweise nicht bis spätestens zum Ende des 12. Monats nach Vorlage des (ersten) Ausbildungsnachweises oder (letzten) Fortbildungsnachweises vor, so werden die Beratungsdienstleistungsbeschreibungen für künftige Buchungsanfragen gesperrt, bis der/die TrageberaterIn die Erfüllung seiner Fortbildungsverpflichtung nachgewiesen hat.
(4) Soweit die Verpflichtung aus Absatz 1 und 2 nicht, nicht vollständig oder sonst unzureichend erfüllt wird, steht uns ein außerordentliches Rücktrittsrecht bzw. Kündigungsrecht hinsichtlich jeglicher Vereinbarung mit den TrageberaterInnen zu. Wir können in diesem Falle entscheiden, ob wir uns von sämtlichen oder lediglich Teilen der bestehenden Verträge lösen. Vorstehende Sätze des Absatz 4 gelten entsprechend, soweit wiederholt die Fortbildungspflicht i.S.d. Absatzes 3 verletzt bzw. deren Erfüllung wiederholt nicht oder nicht rechtzeitig nachgewiesen wird.
§ 3 Inhaltliche Voraussetzungen der Beratungsdienstleistungsbeschreibung, Verpflichtung zur Einholung von Rechtsrat durch die jeweiligen TrageberaterInnen sowie zur Beachtung gesetzlicher Hinweispflichten
(1) Inhaltlich dürfen ausschließlich Beratungsdienstleistungsbeschreibungen zur Trageberatung eingestellt werden, also folglich keine weiteren Themen wie beispielsweise Stillberatung oder Stoffwindelberatung. Die TrageberaterInnen sind darauf hingewiesen, dass im Falle der Buchung einer Beratung durch die Nutzer der Plattform mit diesen ein separates und von dem Plattformbetreiber unabhängiges Vertragsverhältnis entsteht. Die/der TrageberaterIn stellt die Beratungsdienstleistung in zeitlicher wie auch inhaltlicher Hinsicht innerhalb seiner Beratungsdienstleistungsbeschreibung dar und gewährleistet gegenüber den Nutzern die inhaltliche Richtigkeit der Angaben und Beratungsinhalte.
(2) Wir leisten keine Rechtsberatung. Die TrageberaterInnen sind daher eigenverantwortlich verpflichtet, sich vor Einstellen einer Beratungsdienstleistungsbeschreibung über etwaige rechtliche Voraussetzungen umfassend zu informieren (z.B. Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular, Impressumspflichten). So der/die TrageberaterIn nicht selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, ist er/sie verpflichtet, sich an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu wenden. Dies gilt auch dann, wenn der/die TrageberaterIn Formulierungsbeispiele, Muster oder Hinweise aus den Informationen der Plattform oder Dritter in Anspruch nimmt.
(3) Die TrageberaterInnen sind verpflichtet, sämtliche gesetzliche Hinweispflichten – insbesondere zu Verträgen im Fernabsatz und elektronischen Rechtsverkehr – einzuhalten. Dies beinhaltet auch die Einrichtung eines den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Impressums.
§ 4 Keine Kosten der Erstellung der Beratungsdienstleistungsbeschreibung vor deren Erstveröffentlichung
Das bloße Vorbereiten von Beratungsdienstleistungsbeschreibungen über Ihren Account ist kostenfrei. Erst mit Erstveröffentlichung der Beratungsdienstleistungsbeschreibungen (sog. Einstellen) können nach Maßgabe des § 5 dieser Besonderen Nutzungsbedingungen für TrageberaterInnen Kosten entstehen. Hinsichtlich der Kosten sonstiger unserer Leistungen (wie zum Beispiel Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung von Beratungsdienstleistungsbeschreibungen) gelten die jeweils im Einzelfall vereinbarten Preise.
§ 5 Kosten nach Veröffentlichung der jeweiligen Beratungsdienstleistungsbeschreibung
(1) Wir erhalten für jeden Ihrerseits mit einem Interessenten über die Plattform geschlossenen Vertrag eine pauschale Provision in Höhe von € 5,- pro vermittelter Buchung zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt (vgl. § 652 Abs. 1 BGB).
(2) Für das Abführen etwaiger Steuern und sonstiger Abgaben, welche auf die von dem Interessenten erhaltene Vergütung anfallen, ist – worauf nur klarstellend hingewiesen wird – der/die TrageberaterIn selbst verantwortlich.
§ 6 Vertragsschluss über die Veröffentlichung einer Beratungsdienstleistungsbeschreibung (und etwaiger Zusatzleistungen)
(1) Durch Abschluss der Entwurfsphase mit abschließendem Klick auf „Beschreibung Ihrer Trageberatung veröffentlichen“, geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Präsentation Ihrer Beratungsdienstleistungsbeschreibung auf unserer Plattform ab.
(2) Wir behalten uns selbst dann, wenn alle Voraussetzungen für die Veröffentlichung der Beratungsdienstleistungsbeschreibung vorliegen sollten, das Recht vor, eine solche abzulehnen, wobei wir die Veröffentlichung weder auf willkürlicher Basis noch sonst auf Grund bspw. der äußerlichen Erscheinung oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung verweigern werden.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung hinsichtlich der Beratungsdienstleistungsbeschreibungen zum Thema Trageberatung
(1) Der Vertrag gemäß vorstehend § 6 wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist beiderseits mit Frist von zwei Wochen zum Ende des Kalendermonats ordentlich kündbar.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen sind in mindestens Textform zu erklären.
Stand: Juli 2019